PRAXIS DR. MED. SVENJA & DR. MED. JUTTA  FROELICH    Phone  TEL. 0561 77 66 88

Gesetzlich Versicherten steht  ab dem 35. Geburtstag und  jedes dritte  Jahr eine körperliche Untersuchung und fünf Laborwerte von Seiten der Krankenkasse zu.Vor dem 35. Lebensjahr steht allen gesetzlich Versicherten nur einmalig eine Gesundheitsuntersuchung zu. Dem gegenüber empfehlen wir allen unseren erwachsenen Patienten jedes Jahr eine körperliche Untersuchung auf eigene Kosten durchführen zu lassen und natürlich auch mehr als nur fünf Laborwerte. Die Krebsvorsorgeuntersuchung gewähren die gesetzlichen Krankenkassen ihren versicherten Frauen ab dem 30. Lebensjahr, den Männern erst ab dem 45. Geburtstag. Diese umfasst einen Urintest zum Ausschluss eines Harnwegskarzinoms, die Untersuchung der Haut zum Ausschluss von Hautkrebs, die Untersuchung der Genitalorgane sowie den Schleimhautabstrich bei der Frau mit Enddarmtastung, bzw. die Fingertastung von Prostata und Enddarm beim Mann. Der Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Erkennung von Darmkrebserkrankungen steht den Patienten erst ab dem 50. Lebensjahr zu, ab dem 55. Lebensjahr nur noch jedes zweite Jahr. Daran hat sich über Jahrzehnte nichts geändert. Moderne Krebs-Tumor-Marker im Blut als vorbeugende Unter-suchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dies entspräche aber einer modernen Krebsvorsorge. Dies alles erscheint uns weder sinnvoll noch logisch.
Gerade beim Mann empfehlen wir mit einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung schon deutlich vor dem 45. Lebensjahr zu beginnen. Beispielsweise ist gerade der Hodentumor ein Karzinom des jüngeren Mannes.